zertifizierte Insolvenzbuchhaltung ESUG-Beraterin (zert. RWS 2014)
IMPRESSUM | DATENSCHUTZ
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Unser Hauptarbeitsgebiet liegt im Bereich Insolvenzen.
Hier können wir viel für Sie tun:
ESUG (Eigenverwaltungen)
Begleitung in Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren
(ESUG: Eigenverwaltungsverfahren § 270a InsO und Schutzschirmverfahren § 270b InsO)
Insolvenzgeld
- Vorfinanzierung
Insolvenzgeld
- Insolvenzgeldanträge
- Insolvenzgeldbescheinigungen
- Präsenz
bei Betriebsversammlungen
- Erledigung
von ausstehenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Sozialversicherungsmeldungen
(An-/Ab-/Jahresmeldungen
- Beitragsnachweisungen
- Lohnsteuermeldungen
- Arbeitslosengeldbescheinigungen
- Lohnsteuerbescheinigungen(inkl.
InsG-Zeitraum)
- Klärung
von Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung
- Vorbereitung
und Begleitung von Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen und
Kontrolle ggf. in eigenen Räumen
- Kommunikation
und Schriftwechsel mit
Arbeitsagenturen, Krankenkassen,
Berufsgenossenschaften, Finanzämtern, SOKA-Bau, Pensionssicherungsverein
- Differenzlohnberechnung
und -abrechnung
Tabellenbearbeitung
- Erstellen
Tabellenauszüge
- Aufforderung
zur Beibringung von fehlenden Unterlagen
- Vorbereitung
Niederlegung
- Vorbereitung
von Prüfterminen
- Erstellen
Gläubigerlisten
- Laufende
Bearbeitung von Tabellennachträgen und Aktualisierung der Gläubigerlisten
- Erstellen
Schlussverzeichnisse
- Erstellen
Verteilungsverzeihnisse
Verzeichnisse und Übersichten nach INSO
- Verzeichnis Massegegenstände gem. § 151 InsO
- Gläubigerverzeichnis gem. § 152 InsO
- Vermögensübersicht gem. § 153 InsO
- Vorbereitung Niederlegung gem. § 154 InsO
Insolvenz-Buchhaltungen
- nach
steuerrechtlichen Vorschriften
- nach
insolvenzrechtlichen Vorschriften
- Ermittlung
Vorsteuerberichtigung gem. § 17 UStG, optional kooperierend mit
Steuerberater
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Abschlussarbeiten
- Steuerrechtlich:
in Kooperation mit Steuerberatern/Fachanwälten f. Steuerrecht
- Insolvenzrechtlich:Erstellen der E-A-Schlussrechnung
Wohlverhaltensperiode (Restschuldbefreiung)
- Überwachung von Zahlungseingängen
- Übernahme jährlicher Verteilung an Gläubiger
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